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Berufsbild des Versicherungsagenten

 

Der Versicherungsagent (VA):

 

VA ist, wer von einem Versicherer (VU) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz). Versicherungsagent ist auch jemand, der nur im Einzelfall vom Versicherungsunternehmen betraut ist (Gelegenheitsagent). Konkretisiert werden die Rechte im Agenturvertrag.

Der Versicherungsagent wird je nach dem, mit wie vielen Versicherungsunternehmen er zusammenarbeitet, unterschieden in Einfachagent (Generalagent, Ausschließlichkeitsagent) oder Mehrfachagent. Neben der Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen kann der Versicherungsagent (als so genannter Subagent) auch für einen anderen Versicherungsagenten tätig werden! Eine Tätigkeit als Subagent für einen Versicherungsmakler ist allerdings nicht gestattet.

Im Gegensatz zum Versicherungsmakler, der im Auftrag des Kunden handelt, hat der Versicherungsagent kein Vertragsverhältnis zum Kunden, sondern zu einem oder mehreren Versicherungsunternehmen oder Versicherungsagenturen.
Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen (Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzdienstleister) bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten.

Er darf jedoch für Versicherungsmakler oder -Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig werden.