

Straßhäusl 73/2
A-
(Bezirk Kitzbühel)
Mobil: (+43) 0699/ 11410571
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Berufsbild des Versicherungsagenten
Der Versicherungsagent (VA):
VA ist, wer von einem Versicherer (VU) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte
zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen
(§ 43 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz). Versicherungsagent ist auch jemand, der
nur im Einzelfall vom Versicherungsunternehmen betraut ist (Gelegenheitsagent). Konkretisiert
werden die Rechte im Agenturvertrag.
Der Versicherungsagent wird je nach dem, mit
wie vielen Versicherungsunternehmen er zusammenarbeitet, unterschieden in Einfachagent
(Generalagent, Ausschließlichkeitsagent) oder Mehrfachagent. Neben der Zusammenarbeit
mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen kann der Versicherungsagent (als
so genannter Subagent) auch für einen anderen Versicherungsagenten tätig werden!
Eine Tätigkeit als Subagent für einen Versicherungsmakler ist allerdings nicht gestattet.
Im
Gegensatz zum Versicherungsmakler, der im Auftrag des Kunden handelt, hat der Versicherungsagent
kein Vertragsverhältnis zum Kunden, sondern zu einem oder mehreren Versicherungsunternehmen
oder Versicherungsagenturen.
Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen (Versicherungsmakler,
Versicherungsberater, Finanzdienstleister) bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere
die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten.
Er darf jedoch für Versicherungsmakler
oder -